Referendum
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in 4 Schritten.

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Oder HIER Unterschriftenbogen per Post zustellen lassen.
Abschicken
Unterschriftenbogen einsenden an:
Freunde der Verfassung
3000 Bern
Pakete an:
Freunde der Verfassung
Gewerbestrasse 2, 4528 Zuchwil
Hinweis
Aufgrund von Bestimmungen der Post ist die bisherige Adresse «Massnahmen Nein / 3000 Bern» trotz vormaligen Bestätigungen nicht zu verwenden. Bitte sendet die Unterschriftenbögen ausschliesslich an folgende Adresse:
«Freunde der Verfassung / 3000 Bern».
Pakete an:
Freunde der Verfassung
Gewerbestrasse 2, 4528 Zuchwil
Download Unterschriftenbogen
Gegen die Verlängerung der Massnahmen
Sammelanleitung
Wie sammelt man richtig Unterschriften?
Beachte die Hinweise auf dem Unterschriftenbogen:
Unbedingt ausfüllen:
Kanton, Postleitzahl und politische Gemeinde.
Gut leserlich schreiben
Nur die grauen Felder ausfüllen
Pro Bogen
dürfen nur stimmberechtigte Personen aus der gleichen Gemeinde unterzeichnen.
Weiter ist wichtig zu beachten:
Unterschreiben Menschen aus unterschiedlichen politischen Gemeinden auf demselben Bogen, sind die Unterschriften ungültig!
Es dürfen nur Schweizer Stimmbürger unterschreiben. Sammeln dürfen aber alle Menschen!
Unterschriebene Bögen umgehend zurück an das Komitee senden!
Im öffentlichen Raum (beispielsweise auf einem Dorfplatz) darf ohne behördliche Bewilligung gesammelt werden, wenn die Gruppe nicht mehr als aus drei Menschen besteht.
Ein Sammelstand muss von der jeweiligen politischen Gemeinde bewilligt werden. Kontaktiere dazu Deine Gemeinde. Benötigst Du Hilfe? Melde Dich bei uns!
In privaten Räumlichkeiten (Bahnhöfen, Lebensmittel-geschäfte) darf nicht gesammelt werden. Auch dürfen Eingänge hierzu nicht behindert werden.
Selber beglaubigen
Du möchtest Deine Unterschriften selbst auf der Gemeinde beglaubigen lassen?
Gehe wie folgt vor:
Du nimmst die vollständig ausgefüllten Bögen mit auf die Amtsstelle Deiner politischen Gemeinde und verlangst eine unverzügliche Bescheinigung.
Die Bescheinigung muss in Worten oder Ziffern die Zahl der bescheinigten Unterschriften angeben; sie muss datiert sein und die eigenhändige Unterschrift des Beamten aufweisen und dessen amtliche Eigenschaft durch Stempel oder Zusatz kennzeichnen.
Du sendest die bescheinigten Bögen dem Referendumskomitee zu:
Freunde der Verfassung
3000 Bern
Pakete an:
Freunde der Verfassung
Gewerbestrasse 2, 4528 Zuchwil
Hinweis
Die Amtsstelle ist gesetzlich verpflichtet, die Bogen unverzüglich zu bescheinigen. Sie dürfen die Bogen weder behalten, Dich auf später vertrösten oder Dir gar sagen, Du sollst “später noch einmal vorbei kommen”. Art. 62 Abs. 2 BPR des Bundesgesetzes über die politischen Rechte legt fest:
Die Amtsstelle bescheinigt, dass die Unterzeichner in der auf der Unterschriftenliste bezeichneten Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, und gibt die Listen unverzüglich den Absendern zurück.
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/688_688_688/de#art_62
Bitte sendet mir den Unterschriftenbogen per Post zu